Meine Schwerpunkte liegen vor allem im Wohn- und Gewerbebau, egal ob Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder denkmalgerechte Sanierung.
Ich biete Ihnen alle klassischen Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an. Dabei arbeite ich mit erfahrenen Fachplanern und Handwerkern zusammen.
Ich begleite Ihr Bauvorhaben vom ersten persönlichen Gespräch über die:
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Ausschreibung, Vergabe
- Bauleitung
bis zur Objektbetreuung und Dokumentation .
Ich biete Ihnen die komplette Bauplanung und -überwachung aus einer Hand an. Dazu gehören unter anderem:
- die Erarbeitung eines Entwurfskonzepts
- die Erstellung von Fassaden- und Farbkonzepten
- die Erstellung des Bauantrags bzw. Antrags auf Nutzungsänderung
- die Koordination beauftragter Fachplaner, wie Vermesser, Tragwerksplaner, Energieberater,
- das Erstellen von Ausführungs- und Detailplänen
- die Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen,
- die Einholung und Auswertung von Bauleistungsangeboten,
- Mitwirkung bei der Auftragsvergabe,
- die Bauzeiten- und Kostenkontrolle
- die Bauleitung Ihres Bauvorhabens
Weiterhin übernehme ich auch Sonderleistungen wie Bestandsaufnahmen oder die Erstellung eines Entwässerungsgesuchs.
Gern beantworte ich weitere Fragen.
zu meinen Kontaktdaten
Ich freue mich auf Ihre Anfragen und eine Zusammenarbeit.
Detaillierte Beschreibung der Leistungsphasen nach HOAI, welche ich im Gesamtpaket aber auch einzeln anbiete:
1. Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung,
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf,
- Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
- Zusammenfassen der Ergebnisse;
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
- Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
- Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
- Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit,
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
- Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse;
3. Entwurfsplanung
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/ oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens)
- Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht,
- Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung,
- Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen;
4. Genehmigungsplanung
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden,
- Einreichen dieser Unterlagen,
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter;
5. Ausführungsplanung
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphase 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
- zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1 mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
- Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
- Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung;
6. Vorbereitung der Vergabe
- Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,
- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten;
7. Mitwirkung bei der Vergabe
- Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche,
- Einholen von Angeboten,
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten,
- Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken,
- Verhandlung mit Bietern,
- Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote,
- Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenrechnung,
- Mitwirken bei der Auftragserteilung;
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,
- Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen,
- Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm),
- Führen eines Bautagebuches,
- gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen,
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln,
- Rechnungsprüfung,
- Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht,
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran,
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle,
- Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel,
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag;
9. Objektbetreuung und Dokumentation
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen,
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten,
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.